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From the magazine SJZ-RSJ 5/2023 | S. 241-241 The following page is 241

Diverse Neuerungen im Strassen­verkehrs­recht

Neben den Neuerungen im Strassenverkehr, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind (Veloweggesetz, Einfacheres Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, Carpooling, Ausnahme von schweren Arbeitsmotorwagen vom Fahrverbot für Lastwagen sowie verbesserte Partikel-Messung bei Dieselfahrzeugen), treten am 1. April 2023 Anpassungen bei den Führerausweisvorschriften in Kraft: In der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) und in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) werden neu bestimmte Fristen festgelegt, um raschere Verfahren bei entzogenen Führerausweisen zu ermöglichen. Künftig können Ausnahmen beim Führerausweisentzug wegen leichten Widerhandlungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer bewilligt werden. Und der Führerausweis (im Kreditkartenformat) wird neu designt und fälschungssicherer. Auf bestehende Fahrberechtigungen hat der neue Führerausweis keine Auswirkungen.