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From the magazine SJZ-RSJ 4/2023 | S. 181-181 The following page is 181

Mehr Sicherheit im Straf- und Mass­nahmenvollzug

Obwohl sich das geltende Sanktionenrecht grundsätzlich bewährt, sind doch punktuelle Anpassungen nötig. Darum hat der Bundesrat die Botschaft zur verbesserten Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug verabschiedet. U.a. soll der unbegleitete Hafturlaub für verwahrte Straftäterinnen und Straftäter im geschlossenen Vollzug nicht mehr möglich sein. Bei Jugendlichen, die einen Mord begangen haben, soll direkt im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion eine Verwahrung angeordnet werden können, sofern ernsthafte Rückfallgefahr besteht. Aufgrund der kritischen Rückmeldungen der Kantone sollen weder die Bewährungshilfe noch die Weisungen am Ende des Vollzugs ausgebaut werden. Bei der Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer therapeutischen Massnahme sollen künftig auch die Vollzugsbehörden bei entsprechenden Entscheiden ein Beschwerderecht haben.