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From the magazine SJZ-RSJ 3/2023 | S. 118-118 The following page is 118

Überprüfung des Verwahrungsvollzugs von 2019 bis 2021

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sieht trotz positiver Aspekte im bestehenden Verwahrungsvollzug in der Schweiz Handlungsbedarf. Sie empfiehlt, Spezialeinrichtungen oder Spezialabteilungen in Einrichtungen zu schaffen. Die verwahrten Personen haben ihre Strafe bereits verbüsst, wenn sie den Verwahrungsvollzug antreten. Dieser dient also nicht mehr der Bestrafung. Dem langen Verbleib in einer Einrichtung und den damit einhergehenden Bedürfnissen von älteren verwahrten Personen sollen die Behörden Rechnung tragen, weil der Verwahrungsvollzug hierzulande teilweise nicht den menschenrechtlichen Standards ent­spreche. Dies ist darauf zurückzuführen, dass betroffene Personen im Normalvollzug von geschlossenen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind. Handlungsbedarf bestehe gemäss der NKVF auch bei der Erstellung von psychiatrischen Gutachten. Häufig würden sich die formulierten Erkenntnisse zur Gefährlichkeit von verwahrten Personen über die Jahre wiederholen. Ein multidisziplinärer Ansatz beim Erstellen von Gefährlichkeitsprognosen und Vollzugsplänen sei wichtig und nötig.