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From the magazine SJZ-RSJ 20/2022 | S. 978-980 The following page is 978

Obergericht Bern, Beschwerdekammer, Beschluss BK 20 444 vom

Art. 329 Abs. 4 StPO. Tod der beschuldigten Person nach der Berufungsanmeldung führt zur Einstellung des Verfahrens. Ist das Berufungsverfahren noch nicht bei der Rechtsmittelinstanz hängig, ist das…

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