Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 19/2022 | S. 906-906 The following page is 906

Mutmasslicher Subventionsbetrug: Bundesamt für Verkehr leitet Strafuntersuchungen ein

Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Kantone und die Transportunternehmen sind seit 2018 («Fall Postauto») auf diverse Fälle gestossen, in denen im bestellten und abgegoltenen Personenverkehr überhöhte Subventionen bezogen wurden. Bei Hinweisen auf strafbare Handlungen ist neben der Rückzahlung ein Strafverfahren durchzuführen. Im Fall der Verkehrsbetriebe Luzern führt die Luzerner Staatsanwaltschaft ein Verfahren, wobei bislang unklar war, wer für allfäl­lige weitere Strafverfahren zuständig ist. Ende 2021 hatte die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts festgehalten, dass für ein Strafverfahren gegen die BLS nicht die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, sondern das BAV als Subventionsbehörde zuständig sei. Und in einem Urteil vom April 2022 hat das Bundesgericht festgehalten, dass der Beizug Externer durch das Bundesamt für Polizei (fedpol) im «Fall Postauto» nicht zulässig war. In Anlehnung an diese beiden Gerichtsurteile steht fest, dass das BAV die Strafverfahren selber zu führen hat, weshalb es Voruntersuchungen gegen die BLS und die Bus Ostschweiz einleitet.