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From the magazine SJZ-RSJ 13/2022 | S. 670-671 The following page is 670

Obergericht Bern, Beschwerdekammer, Beschluss BK 21 197 vom

Art. 356 Abs. 7, Art. 392 StPO. Im Nachgang eines rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils kann ein diesem Urteil widersprechender rechtskräftiger Strafbefehl nur noch auf dem Weg der Revision…

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