Teilrevidiertes Luftfahrtgesetz am 1. Mai 2022 in Kraft getreten
Am 1. Mai 2022 traten die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes sowie die damit verbundenen Verordnungsanpassungen in Kraft. Die Aufsicht über die Gesundheit der Pilotinnen und Piloten und Fluglotsinnen und Fluglotsen wurde mittels eines neuen Melderechts verbessert. Zudem hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Möglichkeit, unangekündigte Alkoholkontrollen beim Flugpersonal durchzuführen. Beides soll die Sicherheit erhöhen, sprich sicherstellen, dass dieses seine Tätigkeit verantwortungsvoll ausübt.
Des Weiteren wurde die Funksprache neu geregelt: Im nichtgewerbsmässigen Sichtflugverkehr kann neben Englisch auch wieder in einer Landessprache kommuniziert werden. Ausserdem betrifft die neue Regelung des U-Space die Integration von Drohnen im bestehenden Luftraum. Dieser Schritt berücksichtigt das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU und passiert im Hinblick auf die Übernahme weiterer EU-Verordnungen im Bereich Drohnen.