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From the magazine SJZ-RSJ 8/2022 | S. 411-412 The following page is 411

Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid FS.2020.15-EZE2 vom

Art. 273 ZPO. Durchführung einer Hauptverhandlung im Eheschutzverfahren. Bei summarischen Eheschutzsachen ist eine mündliche Verhandlung grundsätzlich unverzichtbar. Der fehlende Antrag oder die nach…

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