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From the magazine SJZ-RSJ 7/2022 | S. 323-336 The following page is 323

Immunität im Sportrecht?

Ein Blick auf antike Präzedenzfälle

Inwieweit soll man in Bezug auf eine Körperverletzung in einem sportlichen Kontext haften? Die Frage ist in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung hoch umstritten. Aus der römischen Kasuistik zur lex Aquilia kann hergeleitet werden, dass Sportler für während der ausgeübten Tätigkeit verursachte Schäden regelmässig nicht für haftbar befunden wurden. Im Vergleich zu anderen Fällen haftete der Täter für den durch die sportliche Tätigkeit verursachten Schaden nicht schon bei Fahrlässigkeit, sondern nur falls er den Schaden vorsätzlich verursacht hatte. Im heutigen Kontext, der sogar das Privileg der Schiedsgerichtsbarkeit für Sportfälle kennt, können die römischrechtlichen Fallentscheidungen als inspirierende Leitmuster dienen.

Dans quelle mesure est-on responsable d’une lésion corporelle infligée dans un contexte sportif? Cette question est très controversée dans la jurisprudence du Tribunal fédéral. La casuistique romaine relative à la lex Aquilia montre que les sportifs…

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