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From the magazine SJZ-RSJ 4/2022 | S. 197-198 The following page is 197

Obergericht Solothurn, Zivilkammer, Urteil ZKBES.2020.52 vom

Art. 334 Abs. 4 ZPO. An einer zweiten Beschwerde gegen einen berichtigten Entscheid besteht kein Rechtsschutzinteresse, wenn die berichtigten Positionen keinen Anlass für neue Rügen geben und…

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