Diskriminierung durch sexuelle Belästigung nach Art. 4 GlG
Das Gleichstellungsgesetz (GlG) bezweckt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 1 GlG). Dieser Beitrag setzt sich vertieft mit der Bestimmung von Art. 4 GlG, der Diskriminierung durch sexuelle Belästigung, auseinander. Im Zentrum steht die Analyse von Art. 4 GlG, unter Einbezug von Fallgruppen und Entscheiden von Gerichten und Schlichtungsstellen, mit dem Zwischenergebnis einer eigenen Begriffsdefinition. Weiter werden ausgewählte Fragestellungen aus der Praxis eingehend beleuchtet, wie u.a. mögliche Handlungsorte, Homeoffice sowie Meldestellen bei sexueller Belästigung. Nach der Darstellung der Rechtsansprüche der betroffenen Personen wird das Thema von internen Untersuchungen bei sexuellen Belästigungen erörtert. Dazu kommen Ausführungen zu möglichen Ansatzpunkten bei einer künftigen Revision des GlG.
La Loi sur l’égalité (LEg) a pour but de promouvoir dans les faits l’égalité entre hommes et femmes (art. 1 LEg). Le présent article…