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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2021 | S. 846-847 The following page is 846

Die Ombudsinstitution in der Schweiz

: Die Ombudsinstitution in der Schweiz. 341 S. (Zürich/Basel/Genf 2021. Schulthess). Brosch./E-Book. CHF 89.00. Erhältlich unter: www.schulthess.com

Die Idee einer Ombudsinstitution (schwedisch: ombud; deutsch: Bevollmächtigter, Repräsentant) geht auf den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück: Schweden setzte 1809 als erstes Land einen Ombudsmann ein. Weitere Stationen waren etwa Finnland 1919, Deutschland 1958. Keine Pionierin war und ist die Schweiz, ganz im Gegenteil: Der Widerstand gegen die als fremd empfundene und überflüssig erachtete Behörde war gross. Es bedurfte erheblicher Aufklärungsarbeit. Erst 1970 beschloss die Stadt Zürich als erstes schweizerisches Gemein­wesen die Wahl eines Ombudsmannes (immerhin der erste kommunale Ombudsmann in Europa!). Auch nachher und mit einiger Verzögerung folgten nur sieben Kantone und vier Städte. Bemühungen beim Bund blieben ohne Erfolg, u.a. wegen föderalistischer Bedenken. Daneben bestehen heute öffentlich-rechtliche…

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