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From the magazine SJZ-RSJ 5/2021 | S. 232-240 The following page is 232

Entwicklungen im Erbrecht | Le point sur le droit successoral

Berichtszeitraum Dezember 2019 bis November 2020

I. Gesetzgebung: Erste Etappe der Erbrechtsrevision

Nach einem Vierteljahrhundert Erbrechtsentwicklungen in der SJZ und zum zehnten Mal nach der Erwähnung der 2011 überwiesenen Motion Gutzwiller im Jahr 2012 ist nun 2021 über den Entscheid des Parlaments vom 18. Dezember 2021 zu berichten: Damit ist eine erste Etappe der Erbrechtsreform unter Dach, wobei der Zeitpunkt des Inkraftretens (2022 oder erst 2023) noch offen ist. Die Publikationen dazu, was die Publikation im BBl 2020 9923 ff. bedeutet, werden zahlreich sein; deshalb hier nur Stichworte:

Nur noch Nachkommen und Ehegatten bzw. eingetragene Partner/-innen haben einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (nArt. 471); es entfällt mithin der ohnehin nur vereinzelt relevante Elternpflichtteil und es reduziert sich der Nachkommenpflichtteil von ¾ auf ½. Sodann wird die «Leerstelle» bei Art. 472 ZGB gefüllt mit einer (diskutablen) Norm, die den Pflichtteilsanspruch bei mehr als zweijährigem Getrenntleben…

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