Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 3/2021 | S. 117-117 The following page is 117

Runder Tisch zu kollektivem Rechtsschutz

Braucht die Schweiz eine Regelung zum kollektiven Rechtsschutz? Über diese Frage diskutierten Vertreter von Lehre, Konsumentenschutz und Wirtschaft an einem virtuellen runden Tisch der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, den kollektiven Rechtsschutz im Rahmen der Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung auszubauen (Art. 89a VE-ZPO). Im Entwurf zur Änderung der ZPO, der dem Parlament unterbreitet wurde, hat er dann allerdings auf dieses Instrument verzichtet, um später darauf zurückzukommen. Die entsprechende Bestimmung sah eine Lösung für das Problem der Massenschäden vor, wie etwa im Falle von Dieselgate.

Inzwischen hat die EU eine Richtlinie verabschiedet, die eine Verbandsklage vorsieht und damit die Verfahren in allen Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Die Kommission warnte, wenn die Schweiz hier nicht mitziehe, werde sie zum Sonderfall in Europa.