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From the magazine SJZ-RSJ 18/2020 | S. 624-625 The following page is 624

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich II. Zivilkammer (PQ200021-O/U)

§ 60 Abs. 5 EG KESR ZH. Kostenauflage nach Verursacherprinzip. Die KESB verlegt ihre Kosten nicht generell nach Obsiegen und Unterliegen, sondern sie darf und soll auch das Verursacherprinzip anwenden…

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