Urteil 1B_376/2019 vom
Art. 248 StPO. Es geht nicht an, dass das Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung eines Mobiltelefons trotz schutzwürdiger Geheimnisinteressen des Besitzers anordnet; es darf das auch dann nicht tun…
From the magazine SJZ-RSJ 23/2019 | S. 729-730 The following page is 729
Art. 248 StPO. Es geht nicht an, dass das Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung eines Mobiltelefons trotz schutzwürdiger Geheimnisinteressen des Besitzers anordnet; es darf das auch dann nicht tun…
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