Urteil 5A_980/2018 vom
Art. 279 Abs. 1 ZPO. Eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen bedarf auch dann der gerichtlichen Genehmigung, wenn sie vor der Heirat abgeschlossen wurde und der durch die Vereinbarung belastete…
From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2019 | S. 543-544 The following page is 543
Art. 279 Abs. 1 ZPO. Eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen bedarf auch dann der gerichtlichen Genehmigung, wenn sie vor der Heirat abgeschlossen wurde und der durch die Vereinbarung belastete…
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