Urteil 6B_261/2018, 6B_283/2018, 6B_284/2018 vom
Art. 35 Abs. 3 SVG. Bei einem Radrennen können die Verkehrsregeln, namentlich die besondere Rücksichtnahme beim Überholen, nicht analog angewendet werden.
Art. 35 al. 3 LCR. Lors d’une course…
From the magazine SJZ-RSJ 7/2019 | S. 226-227 The following page is 226
Art. 35 Abs. 3 SVG. Bei einem Radrennen können die Verkehrsregeln, namentlich die besondere Rücksichtnahme beim Überholen, nicht analog angewendet werden.
Art. 35 al. 3 LCR. Lors d’une course…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.