Zug, Obergericht, II. Beschwerdeabteilung
Art. 219 i.V.m. Art. 223 Abs. 1 ZPO. Auch im Verfahren betreffend definitive Rechtsöffnung muss keine Nachfrist für eine verpasste Gesuchsantwort angesetzt werden.
Art. 219 en rel. avec l’art. 223 al…
From the magazine SJZ-RSJ 1/2019 | S. 25-26 The following page is 25
Art. 219 i.V.m. Art. 223 Abs. 1 ZPO. Auch im Verfahren betreffend definitive Rechtsöffnung muss keine Nachfrist für eine verpasste Gesuchsantwort angesetzt werden.
Art. 219 en rel. avec l’art. 223 al…
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