Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht / Le point sur le droit des assurances sociales
I. Rechtsetzung
1. Entwicklungen des ATSG
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) steht seit 1. Januar 2003 in Kraft. Bislang sind nur einige eher nebensächliche Gesetzesrevisionen vorgenommen worden. Nun stehen allerdings weiterreichende Revisionen an. Im Zusammenhang mit der Vorlage «Invalidenversicherung. BG (Weiterentwicklung der IV)» werden Anpassungen im ATSG vorgeschlagen.1 So soll die Begutachtung neu geordnet werden; die Ablehnungsmöglichkeit von Sachverständigen soll begrenzt werden und es werden kurze Fristen für Parteihandlungen vorgesehen (Art. 44 ATSG). Ein weiteres Revisionsprojekt steht in der Phase des Vernehmlassungsverfahrens an. Dabei werden neue Bestimmungen zur Rückforderung (Verlängerung der relativen Rückforderungsfrist auf drei Jahre), zur vorsorglichen Leistungseinstellung (etwa bei Verletzung einer Meldepflicht) oder zur Kostenpflicht im kantonalen Gerichtsverfahren zur Diskussion gestellt. Bereits dem Parlament…