Die religiöse und ethische Neutralität des Staates
Einleitend schreibt der Autor: Neutral sein heisst allgemein unparteiisch sein, keiner Interessengruppe oder Konfliktpartei angehören. Neutralität in ethischer und religiöser Hinsicht hat folglich den Sinn, dass der Staat in Fragen des religiösen Glaubens und umfassender Lebensmodelle nicht auf der Seite einer Religion oder Lehre steht. Er soll in diesen Belangen nicht Partei für bestimmte Konzeptionen ergreifen und keine von ihnen in spezieller Weise unterstützen (S. 16). Dies wird in den drei Teilen «Theoretische Grundlagen» (§§ 1–7), «Staatsrechtliche Leitlinien» (§§ 8–14) und «Einzelfragen» – vom Kreuz in Schulräumen über das Kopftuch in der Schule und die Dispensation vom Schwimmunterricht bis zum Minarettverbot und zu den Grabfeldern für Muslime (§§ 15–21) – ausführlich erläutert, ebenso auch die neuere Praxis von Behörden und des Bundesgerichts (§ 8 IV). In § 21…