Entwicklungen im Datenschutzrecht / Le point sur le droit de la protection des données
I. Gesetzgebung
Am 12. Dezember 2016 hat der Bundesrat einen Vorentwurf zur Totalrevision des DSG (VE-DSG) in die Vernehmlassung gegeben1. Die Vernehmlassungsfrist ist am 4. April 2017 abgelaufen. Der Vorentwurf stellt insbesondere auf die europäischen Reformen ab, wobei keine klare Linie bei der Berücksichtigung dieser Reformwerke erkennbar ist. DSGVO2, Richtlinie3 und Konvention SEV 1084 haben unterschiedliche Auswirkungen auf die schweizerische Gesetzgebung. Es ist aber nicht die DSGVO, die hier in erster Linie massgebend ist, sondern die neu formulierte Konvention SEV 108 und die Richtlinie. Die Datenschutzreformen in Europa lassen deshalb dem schweizerischen Gesetzgeber einen grossen Gestaltungsspielraum, der auch souverän genutzt werden sollte. In der Vernehmlassung ist der VE-DSG aus unterschiedlicher Warte auf Kritik gestossen5. Die Erwartungen an die Botschaft und den Entwurf sind deshalb hoch.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat am 2. Februar 2017 einen Leitfaden für…