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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2017 | S. 416-416 The following page is 416

Besondere Verfahrensarten: Überlastung der Strafjustiz oder Ausdruck erhöhter Punivität?

: Besondere Verfahrensarten: Überlastung der Strafjustiz oder Ausdruck erhöhter Punivität? Zürcher Studien zum Strafrecht, Band 88. 238 S. (Zürich 2016. Schulthess). Brosch. CHF 76.00.

Das Strafbefehlsverfahren (Art. 352–356 StPO) und das abgekürzte Verfahren (Art. 358–362 StPO) zählen zu den besonderen Verfahrensarten. Der ordentliche Strafprozess ist hinter diesen beiden Verfahrensarten stark zurückgetreten. Aktuell werden über 90 % der nicht eingestellten Strafverfahren mittels Strafbefehl erledigt (S. 52). Wird im Bereich der verbleibenden 10 % der Fälle Anklage erhoben, erfolgt deren Erledigung bei einem erheblichen Teil – mit steigender Tendenz – im abgekürzten Verfahren. (S. 81). Diese Verfahrensart ist trotz ihrer hohen Bedeutung im Gesetz nur rudimentär geregelt.

Marion Lagler unterzieht in ihrer Dissertation die beiden besonderen Verfahrensarten grundlegender und begründeter Kritik. Sie moniert den Bruch mit grundlegenden Prozessmaximen im…

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