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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2016 | S. 399-402 The following page is 399

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht / Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

I. Urheberrecht

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 einen Vorentwurf für die Modernisierung des Urheberrechts in die Vernehmlassung geschickt1. Neben der Anpassung des Gesetzes an neuere Entwicklungen soll die Internet-Piraterie stärker bekämpft werden können. Die interessierten Kreise haben ihre Stellungnahmen bis am 31. März 2016 beim Institut für Geistiges Eigentum einreichen können. Was die nächsten Schritte sind, ist zurzeit noch unklar. Quasi auf einem Nebengeleise hat der Bundesrat einen Bericht veröffentlicht, wonach er die Einführung eines Folgerechts, wodurch bildende Künstler an Zweit- und Weiterverkäufen ihrer Werke finanziell beteiligt würden, als entbehrlich anschaut2.

Ein Totenkopf-Tattoo gab dem Handelsgericht Aargau die Gelegenheit festzustellen, dass zwischen der vom Urheberrecht geforderten Werkindividualität und dem kunstwissenschaftlichen Kunstverständnis Unterschiede bestehen. Werkindividualität ist gegeben, wenn der Schöpfer eine geistige Leistung…

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