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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2016 | S. 393-399 The following page is 393

Die Anerkennung ausländischer Kindesverhältnisse in Leihmutterschaftsfällen

Während die Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist, lassen andere Länder diese zu. Die Autorin setzt sich mit der Frage auseinander, wie durch Leihmutterschaft im Ausland begründete Kindsverhältnisse in der Schweiz zu behandeln sind. Anhand der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung analysiert die Autorin verschiedene Konstellationen der Leihmutterschaft. Sie stellt fest, dass die diesbezügliche Praxis nicht gefestigt ist und dass das Bundesgericht ein Anerkennungsgesuch namentlich dann verweigert, wenn den Wunscheltern eine ordre-public-widrige Rechtsumgehung angelastet wird. Die Gesuchsteller werden in diesem Fall auf den Weg einer Adoption verwiesen, wobei das Kindswohl im Zentrum der Beurteilungen zu stehen hat. Unstreitig sei dagegen eine Anerkennung des Kindsverhältnisses bei einer genetischen Verwandtschaft des Kindes mit mindestens einem Elternteil. Zi.

Alors que la gestation pour autrui (GPA) est interdite en Suisse, d’autres pays l’autorisent. L’auteure…

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