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From the magazine SJZ-RSJ 24/2015 | S. 593-602 The following page is 593

Der «Geheimbericht Gautschi» zum Aktienrecht

Eine Bestandesaufnahme nach 50 Jahren unter Verschluss

Dem Autor wurde ermöglicht, den Bericht Gautschi, ein vom Bundesrat 1966 in Auftrag gegebenes Gutachten für Vorschläge zu einer zeitgemässen Revision des schweizerischen Aktienrechts von 1936, einzusehen und daraus zu zitieren. Damit verbunden ist die Frage, weshalb der Bericht Gautschi als brisant eingestuft und fast 50 Jahre lang unter Verschluss gehalten wurde. Unter Einbezug des wirtschaftlichen und sozialen Umfeldes der Nachkriegszeit ordnet der Autor diese Frage ein. Er zeigt auf, welches die wesentlichen Kritikpunkte am damaligen Aktienrecht waren, welche Revisionsvorschläge in Aktienrechtsreformen, namentlich derjenigen von 1991, einflossen und welche gerechtfertigten Vorschläge noch heute auf eine Umsetzung warten. Zi.

L’auteur a eu la possibilité de consulter et de citer le Rapport Gautschi, qui avait été commandé en 1966 par le Conseil fédéral afin de proposer une mise à jour du droit de la société anonyme de 1936. La question la plus importante est toutefois celle de…

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