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From the magazine SJZ-RSJ 21/2015 | S. 528-531 The following page is 528

Entwicklungen im Vereins- und Stiftungsrecht / Le point sur le droit des associations et fondations

I. Gesetzgebung

A. Parlamentarische Aktivitäten zur «Steigerung des Stiftungsstandorts Schweiz»

Nach Abschreibung der Motion Luginbühl (09.3344)1 wurde von der «Parlamentarischen Gruppe Philanthropie/Stiftungen» eine Expertengruppe eingesetzt. Deren Anstrengungen mündeten in eine am 9.12.2014 von Werner Luginbühl im SR eingereichte parlamentarische Initiative (14.470) mit dem Titel «Schweizer Stiftungsstandort weiter stärken».2 Das Parlament wird darin aufgefordert, punktuelle Gesetzesänderungen vorzunehmen: 1. Das Bundesamt für Statistik soll zu den gemeinnützigen Organisationen regelmässig Daten publizieren. 2. Es soll klar geregelt werden, wem das Recht zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde zukommt. 3. Die Rechte des Stifters sollen durch Ausdehnung des statutarischen Änderungsvorbehalts auf Organisationsänderungen optimiert werden. 4. Änderungen der Stiftungsurkunde sollen ohne notarielle Beurkundung möglich sein, unwesentliche Urkundenänderungen einer offeneren Regelung zugeführt…

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