Zug, Kantonsgericht, Urteil A 1 2011 28 vom
Zivilrecht
Art. 679 ZGB; Art. 95 Abs. 3 ZPO. Grundeigentümerhaftung, Sachschaden. Vorprozessuale und prozessuale Anwaltskosten. Aufwendungen des Ehemannes der Geschädigten im Schadenfall.
From the magazine SJZ-RSJ 14/2015 | S. 368-370 The following page is 368
Art. 679 ZGB; Art. 95 Abs. 3 ZPO. Grundeigentümerhaftung, Sachschaden. Vorprozessuale und prozessuale Anwaltskosten. Aufwendungen des Ehemannes der Geschädigten im Schadenfall.
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