Urteil 4A_262/2014 vom ; BGE-Publikation
Obligationenrecht
Die Rechtsvermutung aus dem Besitz entfällt, wenn der Besitz zweideutig ist. Zweideutig ist der Besitz namentlich, wenn die Umstände fragwürdig sind, unter denen er begründet wurde…
From the magazine SJZ-RSJ 6/2015 | S. 157-158 The following page is 157
Die Rechtsvermutung aus dem Besitz entfällt, wenn der Besitz zweideutig ist. Zweideutig ist der Besitz namentlich, wenn die Umstände fragwürdig sind, unter denen er begründet wurde…
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