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From the magazine SJZ-RSJ 6/2015 | S. 157-158 The following page is 157

Urteil 4A_262/2014 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Obligationenrecht

Die Rechtsvermutung aus dem Besitz entfällt, wenn der Besitz zweideutig ist. Zweideutig ist der Besitz namentlich, wenn die Umstände fragwürdig sind, unter denen er begründet wurde…

[…]