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From the magazine SJZ-RSJ 4/2015 | S. 96-103 The following page is 96

Entwicklungen im schweizerischen internationalen Privatrecht / Le point sur le droit international privé

I. Neue Gesetze, Staatsverträge und Gesetzesentwürfe

Nach der am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Revision des ZGB erklärt Art. 296 Abs. 2 ZGB die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zum Regelfall.1 In diesem Zusammenhang wurde auch Art. 63 Abs. 1 IPRG geändert. Danach sind die für Klagen auf Scheidung oder Trennung zuständigen schweizerischen Gerichte auch für die Regelung der Nebenfolgen – zu denen auch die elterliche Sorge zählt – zuständig. Andere Zuständigkeitsnormen des gesetzlichen Unterkapitels über Scheidungen2 enthalten seit jeher einen Vorbehalt zugunsten von Art. 85 IPRG, welcher u.a. die gerichtliche Zuweisung des Sorgerechts regelt. Ein solcher Vorbehalt fehlte im Rahmen der Zuständigkeitsregelung von Art. 63 Abs. 1 IPRG bislang, was Meinungsverschiedenheiten darüber hervorrief, ob der Wegzug eines Kindes aus der Schweiz in einen Nichtvertragsstaat des MSA zu einem Verlust der schweizerischen Zuständigkeit führe oder nicht.3 Der…

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