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Suchhilfe

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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

Suche mit Operatoren

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" --> findet genau diesen Satzteil.
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
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Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Instruktionsverhandlung

23 Ergebnisse gefunden

Leitartikel

Instruktionsverhandlung und Aktenschluss

Eine Instruktionsverhandlung führt im ordentlichen Verfahren nur dann zum Aktenschluss, wenn sich die Parteien darin ein zweites Mal unbeschränkt zur Sache äussern konnten, d.h. unbeschränkt Tatsachen behaupten und Beweismittel vorbringen bzw. beantragen konnten. Damit die Parteien wissen, ob dies der Fall sein wird, sollte der Instruktionsrichter in der Vorladung bzw. in der separaten…
Dr. Meinrad Vetter LL.M., Andreas Schneuwly M.A. HSG in Law and Economics
SJZ-RSJ 7/2018 | S. 157
Berufspraxis

Das Fachrichtervotum im Zivilprozess

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie Gerichte in der Praxis mittels eines sog. Fachrichtervotums eigenes Wissen in den Prozess einbringen können. Dabei wird vorab der Begriff des Fachrichtervotums näher beleuchtet, um danach die Voraussetzungen der Einholung eines Fachrichtervotums sowie Form und Zeitpunkt der Offenlegung des Fachwissens zu beschreiben. Der Beitrag wird durch ein…
Dr. iur. Meinrad Vetter, Mlaw Sandro Stich LL.M.
SJZ-RSJ 13/2021 | S. 665
Entwicklungen

Entwicklungen im Zivilprozessrecht und in der Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Am 17. März 2023 fand die Schlussabstimmung der beiden Räte zur ZPO-Revision mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung» statt.2 Am 6. September 2023 beschloss der Bundesrat, die Änderung der ZPO auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.3
Rechtsprechung

Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Obligationenrecht 17. Februar 2014 [BS.2013.10.]

(Summarisches Verfahren; Ausweisung. Die Vorinstanz hat richtigerweise befunden, dass sie nicht verpflichtet ist, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Ein solcher Anspruch fliesst zwar aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK, jedoch nicht, wenn der Antrag als schikanös erscheint, der Verzögerung dient und dem Grundsatz der Einfachheit des Verfahrens widerspricht oder rechtsmissbräuchlich ist.)

Berufspraxis

Parteivorbringen in den einzelnen Verfahrensabschnitten des ordentlichen, erstinstanzlichen Zivilverfahrens

Im vorliegenden Beitrag wird anhand eines ordentlichen, erstinstanzlichen Zivilverfahrens unter Anwendung der Dispositions- und Verhandlungsmaxime aufgezeigt, in welchen Verfahrensabschnitten die Parteien Tatsäch­liches und Rechtliches vorbringen können. Davor werden die notwendigen Grundlagen kurz erörtert.
Entwicklungen

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit / Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Der Bundesrat verabschiedete am 2. März 2018 die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der ZPO mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung». Durch punktuelle Anpassungen der ZPO soll Privaten und Unternehmen der Zugang zum Gericht erleichtert werden. So sollen etwa Kosten gesenkt werden, indem die Prozesskostenvorschüsse halbiert werden. Zudem wird die Regel…