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Internationales Zivilprozessrecht

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit / Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Unter dem leicht irreführenden Titel «Änderungen des SchKG» hat die Bundesversammlung am 25. September 2015 diverse Änderungen auch der ZPO1 beschlossen.2 Gemäss der Botschaft3 sind die Anpassungen allerdings rein redaktionell, ohne dass inhaltliche Änderungen beabsichtigt wären.
Literatur

International Arbitration

Wer das soeben erschienene Werk «International Arbitration, Comparative and Swiss Perspectives», dritte Auflage, von Daniel Girsberger und Nathalie Voser in den Händen hält, fragt sich unweigerlich, wie er die ersten beiden Auflagen verpassen konnte: Auf rund 550 Seiten beleuchten die Autoren umfassend Recht und Praxis der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz. Die…
Dr. Simon Gabriel
SJZ-RSJ 12/2016 | S. 318

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit / Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Am 17. Oktober 2014 lief die vom Bundesrat am 25. Juni 2014 eröffnete Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) ab1. Diese Vorlagen sehen u.a. diverse Formen kollektiver Rechtsdurchsetzung (Verbandsklage und Gruppenvergleichsverfahren), die Stärkung der Ombudsstelle sowie alternativ die Einführung einer…

Schweizer Schlichtungsgesuch im euro-internationalen Verhältnis

Die Autoren analysieren ein kürzlich ergangenes Urteil des London High Court of Justice und zeigen, dass das Gericht mit diesem Urteil klare Verhältnisse geschaffen und verhindert hat, Rechtssuchende in der Schweiz bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten im Anwendungsbereich des LugÜ der Gefahr einer Diskriminierung auszusetzen. Mit der Qualifikation der Schweizer Schlichtungsbehörde als Gericht…
Literatur

Zum Rechtsmittelverzicht in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

Die ansprechende Dissertation von Pascal Ruch bearbeitet ein Thema, das traditionell eher ein Mauerblümchendasein fristet. Nach Art. 192 IPRG können die Parteien im Voraus auf eine Anfechtung des Schiedsentscheids ganz oder teilweise verzichten, allerdings nur, soweit keine Partei mit Schweizer Sitz oder Niederlassung beteiligt ist und nur, wenn der Verzicht in Textform und unmissverständlich…