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Dr. iur. Mohamad El-Ghazi

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Die strafrechtliche Bewertung des sogenannten Stealthings

Der «Sextrend» Stealthing ist im aktuellen Strafrecht nicht ausdrücklich geregelt. Unter welche Strafnorm der Tatbestand, bei dem einer der Sexualpartner während eines grundsätzlich konsensualen Geschlechtsverkehrs heimlich das Kondom abstreift, obwohl sein Gegenüber auf die Verwendung eines solchen ausdrücklich bestanden hat, zu subsumieren ist, darüber sind sich Lehre und Rechtsprechung uneinig…