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Dr. iur. Markus Berger

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Obergericht Aargau, Verwaltungsgericht, 2. Kammer, Entscheid WBE.2021.145 vom 16. August 2021

§ 39 Abs. 2 StG AG. Unterscheidung zwischen steuerlich nicht abzugsfähigen Um- bzw. Ausbaukosten und hinsichtlich ihrer Werterhaltungsfunktion abzugsfähigen Liegenschaftsunterhaltskosten. Die umfassende Sanierung einer Mietliegenschaft mit der Schaffung neuer Mietwohnungen im Dachgeschoss, einer massgebenden Aufwertung der bisher vermieteten Wohnungen und damit verbunden einer Erhöhung des…

Verwaltungsgericht Aargau (WNO.2019.1) 16. September 2020

Normenkontrollverfahren Kanton Aargau: Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt die grundsätzlich auch im Einzelfall nicht zu unterschreitende Grenze des steuerlich massgeblichen Eigenmietwerts bei 60% der Marktmiete. Die Eigenmietwertregelung im Kanton Aargau (Einschreiten erst bei Abweichungen von 5% und mehr gegenüber 60%) und deren konkrete Umsetzung (Abstellen auf den Median) genügt…

Verwaltungsgericht Aargau, 16. September 2020 (WNO.2019.1; rechtkräftig)

Normenkontrollverfahren; Festlegung der Eigenmietwerte im Kanton Aargau: Die Eigenmietwerte betragen 60% der Marktmiete (§ 30 Abs. 2 StG). Der Regierungsrat überprüft die Marktlage periodisch. Er unterbreitet dem Grossen Rat Bericht und Antrag, wenn sich die Marktwerte gegenüber den nach § 30 Abs. 2 StG festgelegten Eigenmietwerten um mehr als 5 Prozentpunkte verändert haben (§ 218 Abs. 3 StG)…

Aargau, Obergericht, Verwaltungsgericht (WBE.2018.358) 1.5.2019

§ 70 Abs. 1 lit. a StG/AG. Die Ausbuchung eines Guthabens gegenüber einer Tochtergesellschaft zugunsten der Reserven (welche sodann zur Auflösung eines Verlustvortrags verwendet werden) stellt nicht bereits aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips eine steuerneutrale Kapitaleinlage dar. Dennoch ist der Vorgang steuerneutral, da das entsprechende Aktionärsdarlehen zusätzlich im Hinblick auf den…
Literatur

Schweizerisches Steuerverfahrensrecht

Als langjährige Präsidenten der mit Steuerstreitigkeiten befassten Abteilungen des Verwaltungsgerichts Zürich bzw. des Kantonsgerichts Freiburg und als Steuerrechtslehrer waren Martin Zweifel und Hugo Casanova prädestiniert, damals nur in Monografien, Zeitschriftenaufsätzen und Judikatur Verstreutes zum Steuerverfahrensrecht zusammenzufassen und zu systematisieren. «Schweizerisches…
Dr. Markus Berger
SJZ-RSJ 5/2019 | S. 160