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Prof. Dr. iur. Damian K. Graf LL.M. (Cambridge)

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Die strafprozessuale Siegelung nach der Revision

Am 1. Januar 2024 tritt voraussichtlich die revidierte schweizerische Strafprozessordnung (StPO) in Kraft. Höchste Zeit, die An­pas­sungen im (Ent-)Siegelungsrecht – die auch auf das Rechtshilfegesetz (IRSG) ausstrahlen werden – im vorliegenden Beitrag darzustellen und einer antizipierten Würdigung zu unterziehen.
Prof. Dr. iur. Damian K. Graf LL.M.
SJZ-RSJ 13/2023 | S. 679

Unternehmensspenden – ein Fall für den Staatsanwalt?

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob sich Verwaltungsräte der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) strafbar machen, wenn sie aus dem Gesellschaftsvermögen Spenden für karitative, soziale, kulturelle oder politische Zwecke tätigen. Eine Auseinandersetzung mit den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben erhellt, dass das strafrechtliche Risiko zwar nicht überzubewerten ist, der…
Prof. Dr. iur. Damian K. Graf LL.M.
SJZ-RSJ 7/2021 | S. 327

Priorisierung konkurrierender Auslieferungs­ersuchen

Vor dem Hintergrund einer spektakulären Festnahme erläutert der Autor die Problematik konkurrierender Auslieferungsbegehren und zeigt den korrekten Umgang mit internationalstrafrechtlichen Konkurrenzsituationen auf. Wegen der weit gefassten formell-rechtlichen Grundlagen und der mannigfaltigen Kriterien, die gemäss Lehre und Rechtsprechung zu berücksichtigen sind, erweist sich eine vom Einzelfall…
PD Dr. Damian K. Graf LL.M.
SJZ-RSJ 18/2017 | S. 432

Strafbewehrter Geheimnisverrat im grenzüberschreitenden Kontext

Der Autor untersucht die Strafbarkeit von Geschäfts-, Amts-, Bank- und Berufsgeheimnissen nach Schweizer Recht bei extraterritorialer Tatbegehung. Begeht der ausländische Täter die Tat im Ausland, fehlt bei einer zurückhaltenden Anwendung des Extraterritorialprinzips der Bezug zur Schweiz, und die Tat bleibt straffrei. Der Autor plädiert für eine weite Auslegung des Territorialitätsprinzips und…

Schweigen ist Blei: Aussageverweigerung als Schuldindiz im Strafprozessrecht?

Das Schweigen des Beschuldigten im Strafprozess wird in der Literatur und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung uneinheitlich bewertet. Die EMRK erachtet es als zulässig, unter bestimmten Voraussetzungen an das Schweigen nachteilige Folgen zu knüpfen. In Deutschland wird dagegen von einem Verwertungsverbot bei Schweigen des Beschuldigten ausgegangen. Der Autor zeigt auf, dass die schweizerische…