Zwei Verordnungen im Bereich Umwelt
Die Schweiz steuert auf ein Zuwenig an Deponieraum zu. Dem könnte einerseits mit einer Erweiterung bestehender Deponien entgegengewirkt werden. Allerdings untersagt die Abfallverordnung (VVEA) bisher eine solche Erweiterung im Bereich von nutzbaren unterirdischen Gewässern und den zu deren Schutz notwendigen Randgebieten. Aus diesem Grund soll die VVEA angepasst werden, sodass es künftig möglich ist, bestehende Deponien auch in solchen Arealen in Ausnahmefällen zu erweitern. Zudem soll der Verband Freie Landschaft Schweiz (FLCH) in die Liste derjenigen Organisationen aufgenommen werden, die eine Verbandsbeschwerde einreichen können. Hierfür ist eine Anpassung im Anhang der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) nötig. Die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) eröffneten entsprechenden Vernehmlassungen (VVEA sowie VBO) dauern bis zum 15. April 2024.