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From the magazine SJZ-RSJ 6/2024 | S. 261-261 The following page is 261

Neue Bundes­statistikverord­nung in der Vernehmlassung

Die neue Verordnung über die Bundesstatistik regelt die Tätigkeiten sämtlicher Statistikproduzenten des Bundes, namentlich die Durchführung von Erhebungen und Befragungen, die Datenbearbeitung und -nutzung zu statistischen Zwecken sowie die verschiedenen Dienstleistungen im Bereich Datenwissenschaft und künstliche Intelligenz. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Rahmen des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» (NaDB) vom Bundesrat den Auftrag erhalten, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und Ämtern die Mehrfachnutzung von Daten in der Bundesverwaltung umzusetzen. Hierfür sind mehrere – auch rechtliche – Schritte vorgesehen.

Deren erster war die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Änderung von Art. 10 der Organisationsverordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (OV-EDI). Schritt zwei besteht in der Totalrevision von zwei Verordnungen zur Bundesstatistik, namentlich der Statistikerhebungsverordnung und der Verordnung über die Organisation der Bundesstatistik. Sie werden zur Bundesstatistikverordnung zusammengefasst.