Genossenschaftsrecht entspricht den Bedürfnissen
Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Revisionsbedarf im Genossenschaftsrecht zum Schluss, dass das geltende Genossenschaftsrecht sich grundsätzlich bewährt hat. Es entspricht Dank seiner flexiblen Ausgestaltung nach wie vor den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Die wichtigsten Elemente (Gründung und die Auflösung der Genossenschaft, Rechte und Pflichten der Genossenschafterinnen und Genossenschafter) sind im Obligationenrecht (OR) klar geregelt. Es gebe keine Notwendigkeit für eine Totalrevision des Genossenschaftsrechts.
Derzeit sind im Schweizerischen Handelsregister über 8000 Genossenschaften eingetragen.