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From the magazine SJZ-RSJ 3/2024 | S. 110-110 The following page is 110

Besserer rechtlicher Schutz gegen Hassreden

Hassrede bezeichnet die Verunglimpfung und Diskriminierung von Personen und Personengruppen aufgrund bestimmter Merkmale und stellt per se eine nicht zu unterschätzende Herausforderung für eine demokratische Gesellschaft dar. Sie tritt offline und online auf, wobei zwar strafrechtlich gesehen kein Unterschied besteht, bei letzterem Fall jedoch die grösseren rechtlichen Herausforderungen liegen. Der Bundesrat will mit verschiedenen regulatorischen Projekten den Schutz gegen Hassrede verbessern, u.a. indem er die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern digitaler Plattformen stärkt.

Strafrechtlich gesehen besteht kein Unterschied, ob die Inhalte online oder offline verbreitet werden. Bei Hassrede, die auf digitalen Kommunikationsplattformen stattfindet, liegen die Daten allerdings i.d.R. auf ausländischen Servern, was die Straf­verfolgung erschwert.

Eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen wird derzeit ausgearbeitet.