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From the magazine SJZ-RSJ 3/2024 | S. 109-109 The following page is 109

Die UKW-Konzessionen werden verlängert

Bis Ende 2026 können Radioprogramme weiterhin über Ultrakurzwellen (UKW) verbreitet werden. Mit einer Anpassung der Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (VNF) ermöglicht der Bundesrat, dass die bestehenden UKW-Funkkonzessionen über ihr bisheriges Ablaufdatum Ende 2024 hinaus bis Ende 2026 gültig bleiben. Damit erhält die Radiobranche die gewünschte Flexibilität, um den Migrationsprozess vom analogen zum digitalen Radio erfolgreich abzuschliessen. Bereits heute wird das Radio grösstenteils digital genutzt (DAB+ und Internet). Nur noch 8% des Publikums hört Radio ausschliesslich über UKW, wobei auch die EU-Regelung zum DAB+-Standard bei Neuwagen die digitale Radionutzung weiter ansteigen lassen wird.