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From the magazine SJZ-RSJ 1/2024 | S. 48-54 The following page is 48

Das Ehepaar als Eigentümer des Eigenheims

Wenn ein Ehepaar ein Eigenheim erwerben will, stellt sich die Frage, in welchem Rechtsverhältnis der Grundbucheintrag erfolgen soll. In diesem Beitrag werden die zwei gängigen Modelle (Miteigentum und einfache Gesellschaft) und ihre Wirkungen aufgezeigt, mit einem Exkurs zum Güterstand der Gütergemeinschaft.

Lorsqu’un couple souhaite acquérir un logement, la question se pose de savoir quelle forme juridique il faut choisir pour l’inscription au registre foncier. Cet article présente les deux modèles courants (copropriété et société simple) et leurs effets, avec un examen du régime matrimonial de la communauté de biens (P.P.).

I. Einführung

Vor sechzig Jahren trug man stets den Ehemann als Eigentümer im Grundbuch ein, und zwar auch dann, wenn die Ehefrau eigene Mittel in das Grundstück investiert hatte. Dies führte bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Todesfall oft zu Schwierigkeiten.

Diese Zeiten sind vorbei. Heute erwerben i.d.R. beide Ehegatten das…

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