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From the magazine SJZ-RSJ 1/2024 | S. 43-45 The following page is 43

Obergericht Bern, Beschwerdekammer, Beschluss BK 21 150 vom

Art. 141, Art. 323 StPO. Eine unzulässig erfolgte Wiederaufnahme stellt nicht per se eine Beweisausforschung dar. Erfolgten die Beweisaufnahmen weder wissentlich und willentlich ausserhalb eines…

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