Bundesstrafgericht, Beschluss BB.2022.134 vom
Art. 110 Abs. 1, Art. 304 StPO. Leitet eine Botschaft eine E-Mail, die als Drohung gegenüber dem Botschafter angesehen wird, ohne dessen persönliche Unterschrift an die Bundesbehörden weiter, sind die…
From the magazine SJZ-RSJ 1/2024 | S. 40-42 The following page is 40
Art. 110 Abs. 1, Art. 304 StPO. Leitet eine Botschaft eine E-Mail, die als Drohung gegenüber dem Botschafter angesehen wird, ohne dessen persönliche Unterschrift an die Bundesbehörden weiter, sind die…
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