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From the magazine SJZ-RSJ 1/2024 | S. 5-5 The following page is 5

Fortschritte bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die Financial Action Task Force (FATF) ist das international führende zwischenstaatliche Gremium im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Nun hat sie im vierten Folgebericht der Schweiz zur letzten Länderprüfung die Fortschritte, welche insbesondere durch die 2021 verabschiedete Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) gemacht wurden, anerkannt. Um einen integren Finanzplatz zu sichern, sind jedoch aus Sicht des Bundesrates weitere Massnahmen notwendig; dies z.B. bei der Transparenz juristischer Personen und in Bezug auf Beratertätigkeiten (vor allem die Rechtsberatung) im Zusammenhang mit der Strukturierung von Gesellschaften und Trusts.

Eine Vorlage zur Einführung eines Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie Sorgfaltspflichten für risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen waren bis zum 29. November 2023 in der Vernehmlassung. Bei der nächsten Prüfung durch die FATF (voraussichtlich 2027/2028) wird das Dispositiv der Schweiz wieder umfassend beurteilt werden.