Bundesverwaltungsgericht, Urteil B-645/2018 vom
Art. 49a Abs. 2 KG; Art. 8 ff. SVKG. Die Kartellbusse der WEKO gegen ein Bündner Bauunternehmen ist korrekt. Ein vollständiger Erlass der Sanktion setzt eine umfassende Mitwirkung voraus.
From the magazine SJZ-RSJ 23-24/2023 | S. 1178-1180 The following page is 1178
Art. 49a Abs. 2 KG; Art. 8 ff. SVKG. Die Kartellbusse der WEKO gegen ein Bündner Bauunternehmen ist korrekt. Ein vollständiger Erlass der Sanktion setzt eine umfassende Mitwirkung voraus.
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