Bundesgericht, Urteil 7B_91/2022 vom
Art. 12 lit. c BGFA. Ein Anwalt darf Mitbeschuldigte – auch Brüder – nur dann gemeinsam verteidigen, wenn die Betreffenden identische Sachverhaltsdarstellungen geben und ihre Prozessinteressen nicht…
From the magazine SJZ-RSJ 22/2023 | S. 1121-1122 The following page is 1121
Art. 12 lit. c BGFA. Ein Anwalt darf Mitbeschuldigte – auch Brüder – nur dann gemeinsam verteidigen, wenn die Betreffenden identische Sachverhaltsdarstellungen geben und ihre Prozessinteressen nicht…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.