Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen
I. Einleitung
Wir erleben derzeit eine Verrechtlichung der Unternehmensverantwortung. Letztere ist zwar keineswegs ein neues Phänomen, denn wohl schon immer hat es Unternehmer und Unternehmen gegeben, die sich über das rechtlich geschuldete Mass hinaus sozial betätigt haben. Mit der Veröffentlichung der «United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights» (UNGP) dürfte die Thematik aber – jedenfalls ein Stück weit – eine neue Qualität angenommen, sich eben verrechtlicht haben, denn schon bald nach deren Veröffentlichung haben sich zahlreiche Staaten daran gemacht, dieses eigentlich unverbindliche Regelwerk in nationales hard law zu transformieren. Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» – besser bekannt…