Bundesgericht, Verfügung 1C_223/2023 vom
Art. 104 BGG; Art. 50 Abs. 2 KV/ZH. Es gibt keinen Anlass, einer gewählten Parlamentarierin die Ausübung ihres Mandats vorsorglich zu untersagen, solange das Bundesgericht nicht in der Hauptsache…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2023 | S. 954-955 The following page is 954
Art. 104 BGG; Art. 50 Abs. 2 KV/ZH. Es gibt keinen Anlass, einer gewählten Parlamentarierin die Ausübung ihres Mandats vorsorglich zu untersagen, solange das Bundesgericht nicht in der Hauptsache…
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