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From the magazine SJZ-RSJ 19/2023 | S. 925-925 The following page is 925

Meinungsäusserungsfreiheit und Ablehnung von Kommentaren in Online-Foren

Das Bundesgericht hatte mit Urteil im November 2022 entschieden, dass auch die Kommentarfunktion in Online-Foren von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) zum übrigen publizistischen Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gehört. Bei Streitfällen stehe der Rechtsweg über die Ombudsstelle und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) offen.

Nun war ein Nichtaufschalten von solchen Kommentaren zum ersten Mal Gegenstand einer Beurteilung durch die UBI. Sie kam zu dem Schluss, dass in mehreren Fällen die Ablehnung der Kommentare vor dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht standhält. Ein regelmässiger Schreiber hatte gerügt, dass mehrere seiner Kommentare nicht aufgeschaltet worden seien. Die Community-Redaktion von SRF begründete dies jeweils mit der unternehmenseigenen Netiquette: Es habe sich bei den Kommentaren um nicht überprüfbare Unterstellungen bzw. Behauptungen gehandelt.